Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14455
OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.06.2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufiger Insolvenzverwalter; Generelle Prozessführungsbefugnis; Allgemeines Verfügungsverbot; Unaufschiebbare Notmaßnahme ; Sicherung der Masse

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1 § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Zur Prozessführungsbefugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98

    Prozeßführungsbefugnis des Sequesters

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02
    Prozessführungsbefugt ist der vorläufige Insolvenzverwalter allenfalls insoweit, als es im Einzelfall um eine unaufschiebbare Notmaßnahme zur Sicherung der Masse geht (Smid, InsO, § 24 Rn. 6; ebenso bzgl. des Sequesters im Anwendungsbereich der Konkursordnung: BGH NJW-RR 2000, 1499 f.; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 f.).
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02
    Prozessführungsbefugt ist der vorläufige Insolvenzverwalter allenfalls insoweit, als es im Einzelfall um eine unaufschiebbare Notmaßnahme zur Sicherung der Masse geht (Smid, InsO, § 24 Rn. 6; ebenso bzgl. des Sequesters im Anwendungsbereich der Konkursordnung: BGH NJW-RR 2000, 1499 f.; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht